Voraussetzungen
Für die Aufnahme an die Stiftsschule Engelberg erwarten wir von den Schülerinnen und Schülern eine grosse Motivation und Leistungsbereitschaft sowie die Fähigkeit und Bereitschaft, sich in die Internatsgemeinschaft zu integrieren. Die Unterrichts- und Umgangssprache ist mehrheitlich Deutsch, weshalb ausreichende Deutschkenntnisse eine wesentliche Voraussetzung sind.
Unseren Bildungsauftrag können wir nur wahrnehmen, wenn Eltern bzw. Erziehungsberechtigte die Ziele der Schule und des Internats unterstützen und mit uns zusammenarbeiten.
Aufnahmeprozess
Nach der ersten Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat der Stiftsschule Engelberg findet ein Aufnahmegespräch mit der Schulleitung statt. Interessierte Mädchen und Jungen schnuppern danach für einige Tage unverbindlich bei uns.
Nach dem Ausfüllen der Anmeldeunterlagen erhalten Sie einen Ausbildungsvertrag, den Sie unterschrieben retournieren. Mit dem Bezahlen der einmaligen Anmeldegebühr von CHF 580 und des Depots von CHF 5’000 wird die Anmeldung definitiv. Der Ausbildungsvertrag kann jeweils auf Ende jedes Semesters (d.h. Ende Januar und Ende Juli) unter Einhaltung einer Frist von 4 Monaten gekündigt werden. Bei Nicht-Promotion kann innert 10 Tagen nach Erhalt der Zeugnisdokumente gekündigt werden.
Preise für das Schuljahr 2025/26
Hauptkosten (Unterricht, Betreuung, Unterkunft, Verpflegung)
Untergymnasium / IOS: CHF 43’700
Obergymnasium: CHF 47’200
Einzelzimmerzuschlag Untergymnasium / IOS: CHF 3’150
Für das Obergymnasium ist ein Einzelzimmer vorgesehen. Ansonsten richtet sich das Angebot nach der Verfügbarkeit.
Wochenendzuschlag
Jahrespauschale: CHF 6’400
Für anerkannte Gymnasiastinnen und Gymnasiasten aus den Kantonen Ob- und Nidwalden reduzieren sich die Hauptkosten.
Kosten für Privatstunden, Prüfungsgebühren, Lehrmittel (nur Gymnasium), Ausflüge etc. werden separat in Rechnung gestellt.
Stipendien
Entlastungsstipendien
Falls die anfallenden Kosten die finanziellen Verhältnisse der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten übersteigen, besteht die Möglichkeit, ein Entlastungsstipendium zu beantragen. Vorgängig muss zwingend ein Gesuch bei den Stipendienstellen des Wohnsitzkantons eingereicht werden.
Die Beurteilung der Gesuche für Beiträge aus der Gertrud von Speyr-Stiftung erfolgt durch den Stiftungsrat auf der Grundlage der aktuellen Steuerveranlagung der Eltern bzw. Erziehungsberechtig-ten. Alle Unterlagen sind für das folgende Schuljahr zwischen dem 1. Februar und 30. April direkt bei der Stiftung einzureichen. Das letzte Zeugnis eines Gesuchstellers muss genügend sein.
Leistungsstipendien
Für Schülerinnen und Schüler, die im Promotionszeugnis einen Notendurchschnitt von 5.2 oder höher erreichen, übernimmt die Stiftung im folgenden Schuljahr CHF 3’000 der Hauptkosten.
Vollstipendien
Im Rahmen des im Jahr 2020 stattfindenden 900-jährigen Jubiläums des Klosters Engelberg finanziert die Gertrud von Speyer-Stiftung in den nächsten Jahren maximal fünf Vollstipendien an entsprechend qualifizierte Jugendliche, denen die finanziellen Möglichkeiten fehlen. Darin enthalten sind die gesamten Schulkosten, sowie Unterkunft und Verpflegung im Internat. Bewerbende müssen ein Gymnasium besuchen bzw. die Aufnahmebedingungen des Wohnsitzkantons für das Gymnasium erfüllen. Sie haben sich in der Vergangenheit durch überdurchschnittlichen Einsatz und hohe Leistungsbereitschaft im schulischen Bereich ausgezeichnet und sich zudem für die Gemeinschaft engagiert.
In einem Bewerbungsschreiben mit beigelegtem Lebenslauf schildern sie ihre Interessen, ihre Motivation für den Eintritt in die Stiftsschule Engelberg, allfällige Berufswünsche und ihre familiäre Situation. Zudem muss die Zulassung zu einem Gymnasium nachgewiesen und die letzte definitive Steuerveranlagung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eingereicht werden. Bewerbende mit nichtdeutscher Muttersprache erbringen den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind an die Stiftsschule einzureichen, die Vergabe erfolgt durch die Schulleitung.
Für besondere Leistungen eines Schülers und auf persönliches Gesuch hin gewährt die Benedictus-Stiftung Stipendien.
Gesuche sind direkt an den Abt des Klosters Engelberg zu stellen.
Der Verein vergibt jährlich auf Vorschlag des Rektors an eine Schülerin oder einen Schüler (vorzugsweise aus der Romandie, dem Tessin oder mit einer anderen Muttersprache als Deutsch) ein Stipendium von maximal CHF 8’000.
Neben den oben erwähnten Stiftungen gewähren auch die Kantone Stipendien und Ausbildungsdarlehen.
Die Stipendien werden nur an interne Schülerinnen und Schüler vergeben.
Weitere Informationen zu den Stipendien und Gesuchsformulare finden Sie im Download-Bereich.
Formulare
Im Downloadbereich finden Sie alle wichtigen Formulare rund um die Stiftsschule Engelberg – von der Anmeldung bis zu Stipendiengesuchen. Mit einem Klick auf den Button gelangen Sie zur Übersicht.
Kontakt für Fragen
„Zur Aufnahme oder zum Schnuppern – auch wegen einer vermeintlich blöden Frage – rufen Sie mich am besten kurz an. Ich unterstütze Sie gerne.“ – Alexandra Bissig, Assistenz der Schulleitung, Schüleradministration